Helfer Hörsysteme

Ihr Hörakustiker –

Wir machen Hören

Wir wünschen allen Besucher:innen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches neues Jahr.

Genießen Sie Weihnachten mit modernen Hörsystemen – kostenlos und unverbindlich!

Wenn Sie sich jetzt bis zum 05.12.2025 anmelden, können Sie die Weihnachtszeit und das Neujahrsfest mit genialen Hörsystemen erleben.*

Helfer Hörsysteme Hörgeräte Probetragen

* begrenzte Termine / bitte rechtzeitig anmelden

Wir Hörakustiker empfehlen:

 Gönnen Sie sich die unverbindliche Erprobung moderner Hörsysteme – nur so können Sie selbst erleben, wie sehr gutes Hören Ihre Lebensqualität verbessert. Hörverlust entsteht meist schleichend.
Viele glauben, das Gehirn ließe sich besser trainieren, wenn man mit Hörgeräten noch wartet – doch das ist ein Irrtum. Tatsächlich führt unbehandelter Hörverlust dazu, dass das Gehirn immer weniger Hörreize erhält und das Verstehen zunehmend verlernt.
Hinzu kommen Vermeidungsstrategien wie: „Da gehe ich nicht mehr hin, ich verstehe ja sowieso nichts.“ Diese Haltung schränkt das Leben ein, senkt die Lebensqualität und kann auf Dauer zu sozialem Rückzug und Einsamkeit führen.

Zentrale Wurzen: Jacobsgasse 17 • Tel.: 03425/852286
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9 – 18 Uhr • Sa. nach Vereinbarung

Filiale Wurzen: Badergraben 12 • Tel.: 03425/8530414
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.30 – 13 Uhr • Mo./Di. 14 – 18 Uhr Do. 13.30 – 16 Uhr

Filiale Naunhof: Markt 5 • Tel.: 034293/558757
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9 – 13 Uhr • Mo./Di./Do. 14 – 18 Uhr

Filiale Groitzsch: Breitstr./Ecke Schulgasse • Tel.: 034296/744640
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. 9 – 15 Uhr • Mi. 9 – 18 Uhr

WIR MACHEN HÖREN

Unser Tipp:

Starten Sie mit gutem Vorsatz ins neue Jahr!

Machen Sie was für Ihr Gehör.

Vitus+

Premium-Hörgerät

zum Nulltarif*

Moxi Blu

Komfort-Hörgerät

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* Ersparnis bei gesetzlicher Krankenversicherung und einer ohrenärztlichen Verordnung für zwei Hörgeräte je Krankenkasse verschieden. Ersparnis bei privater Krankenversicherung kann abweichen. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert und nicht zuzahlungsbefreit sind, fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10,- € je Hörgerät zugunsten Ihrer Krankenversicherung an. Keine Barauszahlung möglich. Nicht übertragbar und kombinierbar mit anderen Gutscheinen oder Rabatten.